Große Aufregung bei Berliner Wassersportlern: Der Müggelsee, Teile des angrenzenden Fredersdorfer Mühlenfließes sowie das ehemalige Mündungsgebiet der Müggelspree sollen nach Angaben des Senats unter Landschafts- und Naturschutz gestellt werden. Kritiker befürchten große Einschränkungen für Naherholung und Sport, haben doch dutzende Vereine am See ihre Bootshäuser. Darüber hinaus befinden sich hier Hunderte Steganlagen sowie sieben Segelvereine, darunter Bundes- und Landesleistungsverbände sowie eine Sport-Eliteschule, die auf den Müggelsee als Trainings- und Regattarevier angewiesen sind. Nach heftigen Protesten gab das Bezirksamt jetzt vorläufig Entwarnung.

Segelrevier vor dem Aus?
Dass Berlins größtes Gewässer, der Müggelsee, besonders an sommerlichen Tagen von etlichen Wassersportlern bevölkert wird, hat Tradition. Nachwuchs-Skipper in wackeligen Optimisten begegnen Ruderern, Ausflugsschiffen und mondänen Yachten. Das könnte bald ein Ende haben, ein Naturschutzgebiet soll Schilf- und Röhrichtgebiete schützen und ein Rastgebiet für Zugvögel entstehen. Immer mehr Stimmen melden sich nun mit der Sorge zu Wort, das Segelrevier Müggelsee stünde vor dem Aus. „Wir fürchten, dass etwa Regatten kaum noch möglich sein werden, weil fast ein Drittel des Sees unter Naturschutz gestellt wird“, sagt Heidolf Baumann vom Bezirkssportbund der Berliner Zeitung. Vor allem seien Motorboote, die bei Wettkämpfen als Begleitfahrzeuge vorgeschrieben seien, dort wohl künftig verboten. Auch Einschränkungen bei der Kinder-und Jugendarbeit werden befürchtet. Denn das Nachwuchstraining findet bei starkem Westwind in windgeschützten Bereichen des Westufers statt. Eben jene Bereiche sollen aber künftig als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Die Konsequenz: Jedes Training würde zu einer genehmigungspflichtigen Veranstaltung. Betroffen wären sieben Segelvereine im nahen Umfeld sowie weitere Surf- und Rudersportvereine. Fraglich ist, ob Wettkämpfe wie die im vorigen Jahr ausgerichtete Europameisterschaft der Solingklasse überhaupt noch stattfinden könnten. Denn oft müssen während eines Wettkampfes die Kurse geändert werden, ein streng ausgewiesenes Naturschutzgebiets kann so zum Problem werden.

Zentralbild Bürger 20.5.1959 Am kleinen Müggelsee Sonntag am Kleinen Müggelsee in Berlin-Friedrichshagen.

Wassersport hat Tradition am Müggelsee. Diese Szene stammt aus dem Frühjahr 1959. Foto: Bundesarchiv, Bild 183-64333-0001 / Bürger / CC-BY-SA 3.0

Senat gibt Entwarnung
Nach massiver Kritik an den Plänen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gibt es jetzt Entwarnung von behördlicher Seite. So ließ das Bezirksamt Treptow-Köpenick verlauten: „Der Müggelsee bleibt als Sportstätte erhalten.“ Der muskelbetriebene Sport (Rudern, Kanu), Segeln, Schwimmen und andere Formen des Wassersports auf dem Großen Müggelsee und den angrenzenden Gewässern seien auch in Zukunft weiter möglich wie bisher und würden durch die Ausweisung als Landschafts- und Naturschutzgebiet nicht eingeschränkt. Das gälte auch für Trainings der Kadersegler des Berliner Segler-Verbandes, der jugendlichen Segler des Landesleistungszentrums, der Segler des Bundesnachwuchs-Stützpunktes des Deutschen Segler-Verbandes und des Deutschen Olympischen Sportbundes, der Schüler der Sport-Eliteschule „Flatow-Schule“ und der Kinder und Jugendlichen von sieben Müggelvereinen und von zwei Dahmevereinen. Boots-Paraden, Regatten und Schwimmveranstaltungen mit Begleitbooten benötigen laut Bezirksamt allerdings Genehmigungen. Diese würden in der Regel aber „problemlos erteilt.“ Ebenso solle generell kein Bootssteg abgerissen werden. Tourismus und Naherholung seien auf ausgewiesenen Wegen uneingeschränkt möglich.

1024px-Sonnenuntergang_Mueggelsee

Sonnenuntergang am Großen Müggelsee. Foto: lionork via Wikimedia Commons

Strengere Regeln für den Naturschutz
Einschränkungen betreffen in erster Linie Partyboote, verankerte Hausboote sowie Campen und Feuer. All das ist im künftigen Naturschutzgebiet verboten. Außerdem ist das Wandern, Radeln oder Reiten dann nur noch auf ausgewiesenen Wegen erlaubt. Darüber hinaus sind Hunde an kurzen Leinen zu führen, Feuerwerk ist komplett verboten. Auch für geplante Veranstaltungen am Ufer braucht man künftig Genehmigungen. Ausgenommen vom Schutz sind traditionelle Ausflugsorte wie Rübezahl, Müggelhort und Neu-Helgoland sowie das Strandbad Müggelsee.