Der Brandenburger Landtag hat mit der Verabschiedung des ersten Bürokratieabbaugesetzes im Juni 2006 beschlossen, das Angeln mit der Friedfischangel ohne Fischereischein und damit auch ohne gesonderte Prüfung zu ermöglichen.

Die Änderungen, die vom Agrar- und Umweltministerium Brandenburg gemeinsam mit dem Landesanglerverband und dem Landesfischereiverband erarbeitet wurden, sind am 1. August 2006 in Kraft getreten.

In Brandenburg konnten bisher lediglich Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 18 Jahren ohne Anglerprüfung mit der Friedfischangel fischen. Mit der neuen Regelung wird dies auch Erwachsenen ermöglicht. Vor Beginn des Angelns ist wie bisher die Fischereiabgabe zu entrichten und eine Angelkarte (privatrechtliche Erlaubnis) für das jeweilige Gewässer zu erwerben.

Fischereiabgabemarke nach wie vor Pflicht
Fischereiabgabemarken sind u. a. in den Vertriebsstellen des Landesanglerverbandes, bei teilnehmenden Fischern und in Angelfachgeschäften zu erhalten. Hier kann man auch die Angelkarten erwerben. Das Land Brandenburg hat hier sehr weitgehende Möglichkeiten geschaffen, die es vor allem Touristen ermöglichen sollen, ohne Zeitverzug die Angelgewässer zu erobern. Die Fischereiabgabe kann auch bei den unteren Fischereibehörden entrichtet werden.

Die Regelungen für ausländische Touristen gehen noch weiter. Sie können die Angelfischerei auf Fried- und Raubfisch ohne Fischereischein ausüben. Eine Angelkarte und Fischereiabgabemarke müssen aber auch die ausländischen Angelfreunde erwerben. Der Reisepass ist mitzuführen.

Die Anglerprüfung wird künftig nicht nur von den Fischereibehörden, sondern auch von anderen, vom Agrar- und Umweltministerium anerkannten, fachkundigen Personen durchgeführt.

Das Genehmigungsverfahren für Fischereipachtverträge wird durch eine Anzeigepflicht ersetzt.

Die Genehmigungspflicht für Fischhaltungsanlagen wird abgeschafft.

Lernen bleibt Anglerpflicht
Nach § 18 des Fischereigesetzes des Landes hat jeder, der die Fischerei ausübt, die fischerei-, naturschutz- und tierschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Dazu hat er sich entsprechend zu informieren und weiterzubilden.

Damit setzt der Gesetzgeber auf den mündigen Bürger, der sich die notwendigen Grundkenntnisse selbständig aneignet. Hierbei soll ein vom Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung herausgegebenes Heft zum Friedfischangeln ohne Fischereischein helfen. Die Broschüre ist kostenlos bei den Fischereibehörden und bei den Vertriebsstellen von Angelkarten erhältlich.

Wer im Land Brandenburg mit der Raubfischangel oder auch in anderen Bundesländern angeln will, muss wie bisher auch künftig einen Fischereischein erwerben. Dieser wird jetzt unbefristet erteilt.