Ein Schreiben des Spandauer Bezirksamts irritiert Bootsbesitzer an der Havel. Darin werden Strom-, Wasser- und Abwasserleitungen auf den Steganlagen untersagt. So soll das Übernachten an Bord eingeschränkt werden.
Adressat des Briefes war der an der Scharfen Lanke ansässige Spandauer Yacht-Club, der sich um die Verlängerung einer Genehmigung für seine Steganlagen bemüht hatte. Diese muss alle zehn Jahre neu erteilt werden. Die Antwort des Bezirksamts Spandau erfolgte in bestem Beamtensprech: „Die sich gegenwärtig verstärkende Nutzung der Liegeplätze mit so genannten Hausbooten veranlasst mich, grundsätzlich über Auflagen und Bedingungen vor der Erteilung einer neuen wasserbehördlichen Genehmigung zu befinden.“ So sei es bei der derzeitigen Rechtslage nicht möglich, eine Unterscheidung zwischen Hausbooten und Sportbooten vorzunehmen. Denn die Frage nach einer Infrastruktur mit Wasser, Strom und Abwasserentsorgung stelle sich sowohl für Hausboote, als auch für Kajüt-Segelboote, welche die Steganlagen des Spandauer Yacht-Clubs nutzen. Zwar sei das Wohnen und Übernachten auf den Booten nicht verboten, eine solche Auflage sei jedoch denkbar, da ein Sportbootsteg – ähnlich einem Parkplatz – dem Anlegen der Boote diene und nicht als Campingplatz auf dem Wasser genehmigt worden sei. Denn nach Ansicht des Bezirksamts dient ein Sporbootsteg nur dem gefahrlosen Ein- und Ausstieg in ein Sportboot sowie dessen Befestigung.
![Der Spandauer Yacht-Club während seiner Ansegelfeier. von Sebastian Kalabis (Eigenes Werk) [CC BY 3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by/3.0)], via Wikimedia Commons](https://bbmaritim.de/wp-content/uploads/2016/12/Spandauer_Yacht-Club_2010.jpg)
Der Spandauer Yacht-Club während seiner Ansegel-Feier. Foto: Sebastian Kalabis via Wikimedia Commons
Auch der Berliner Seglerverband, dem 106 Vereine mit etwa 14.440 Mitgliedern angehören, zeigt sich entsetzt. Denn die neue Reglung könnte zukünftig noch viel mehr Steganlagen betreffen. Eine schnelle Lösung für das Problem ist zumindest nicht in Sicht. War bislang noch Bau- und Umweltstadtrat Röding (CDU) zuständig, ist seit der Wahl zum Abgeordnetenhaus Andreas Otti von der AfD verantwortlich. Der müsse sich allerdings zunächst in das Thema einarbeiten, ließ er am Montag verlauten. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Mutmaßlich muss nun erstmal die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht abgewartet werden. Bis dahin bleiben die Lichter an.