Mit einer Entschärfung der Brandschutzregelung sowie der Verlängerung von Übergangsfristen hat das Bundesverkehrsministerium auf die massive Kritik der Länder reagiert. Im September hatte das Bundesverkehrsministerium eine neue Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe vorgelegt. Die Betreiber der historischen Schiffe zeigten sich entsetzt und bangen seitdem um ihre Zulassungen.

Der Widerstand gegen die neue Verordnung war von Anfang an massiv. Auch viele Politiker stellten sich auf die Seite der Traditionsfreunde. So schickte der niedersächsische Landtag eine einstimmige Protestnote an das Verkehrsministerium, Abgeordnete aus allen Parteien stellten sich auf die Seite der Traditionsfreunde. Staatssekretär Enak Ferlemann teilte nun auf der Internetseite des Verkehrsministeriums mit:„Wir haben die Stellungnahmen der Länder und Verbände ausgewertet. Die Bedenken, die teilweise geäußert worden sind, nehmen wir sehr ernst und haben daher die Vorschriften angepasst, wo es möglich ist – ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen“.

Das sind die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Die Brandschutzauflagen wurden erleichtert. Eine komplette Brandschutzausrüstung wird erst ab 50 Passagieren an Bord gefordert.
  • Die Übergangsfristen wurden verlängert. Nach Ablauf des Zeugnisses haben die Betreiber beim ersten Erneuerungsantrag für die Erfüllung der Anforderungen an die Ausrüstung ein Jahr und für die Erfüllung der baulichen Anforderungen 2,5 Jahre Zeit.
  • Bei Erneuerungsanträgen muss die Historizität nicht erneut belegt werden.
  • Bei denkmalgeschützten Schiffen besteht die Möglichkeit, Ausnahmen zuzulassen, wenn die Gefahr besteht, dass das Schiff seine Denkmaleigenschaft durch Umbauten verlieren würde.
  • Die absolute Festlegung von Süllhöhen, also die Einfassung von Öffnungen im Deck von Schiffen und Booten, wurde gestrichen.

Der Entwurf der neuen Sicherheitsrichtlinie geht nun in die zweite Ressortabstimmung. Danach folgt die Notifizierung durch die Europäische Kommission. Die neue Sicherheitsrichtlinie soll dann im Frühjahr 2017 in Kraft treten. Die GSHW, Dachverband der deutschen Traditionsschiffe, hat sich zu den Neuerungen noch nicht geäußert.