Der Streit zwischen Senat und Wassersportlern um den Müggelsee geht in die nächste Runde. Zwar sind die ausgewiesenen Naturschutz-Flächen nun deutlich kleiner als bei vorherigen Vorschlägen, der Bezirkssportbund Treptow-Köpenick lehnt die Pläne der Senatorin Renate Günther dennoch „grundsätzlich“ ab.

Der Vorwurf des Bezirkssportbundes: Die Senatsverwaltung habe bewusst vermieden, zu erwähnen, dass sie die Absicht habe, fast den gesamten Müggelsee unter Naturschutz zu stellen, „was erhebliche Folgen für Erholung und Wassersport mit sich bringen würde.“  Hauptgrund der Ablehnung ist das geplante Landschaftsschutzgebiet, das den größten Teil des Sees umfasst. Dieses könnte zu Einschränkungen bei den Wassersportlern führen, die dann nur noch unter Einhaltung bestimmter Bedingungen ihre Regatten abhalten könnten. Der Wassersport sei somit nur noch im Rahmen eines natur- und landschaftsverträglichen Freizeiterlebens möglich, soweit die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht beeinträchtigt würden. Die Durchführung großer internationaler und nationaler Segelregatten sei in diesem Rahmen undenkbar.  Glaubt man der Ansicht des Bezirkssportbundes, ließe das Bundesnaturschutzgesetz jedoch durchaus Alternativen zu: „Dadurch würde der Müggelsee als wichtiges Erholungsgebiet und herausragendes Wassersportrevier wie bisher genutzt werden können, weil ein überwiegendes öffentliches Interesse dafür besteht.“

Doch der Senat hält dagegen. Mit den kleineren Schutzzonen könnten etwa im Westen des Sees weiterhin Regatten stattfinden. Davon ausgenommen wäre die Zeit vom 1. November bis 31. März.  Denn in den Wintermonaten sollen Wettkämpfe auf dem Wasser verboten werden. „Dies dient dem Schutz der Zug- und Rastvögel, die von Regatten aufgescheucht und geschädigt werden könnten“, erklärt Senatssprecher Matthias Tang gegenüber dem Berliner Abendblatt. Individueller Wassersport, etwa mit Kanus oder Ruderbooten, sei davon aber nicht betroffen. Und bei „besonders wichtigen Wettkämpfen“ in den Wintermonaten könnten Ausnahmegenehmigungen erteilt werden

Für den Bezirkssportbund ist dieses Entgegenkommen höchstens „Augenwischerei“. Man befürchtet von den Gnaden der Naturschützer abhängig zu sein. Das Problem: Der Senat hat vor vielen Jahren den gesamten Müggelsee an die EU als Flora Fauna Habitat (FFH) gemeldet. Nach den Naturschutz-Richtlinien der EU muss der Senat das Gebiet nun per Verordnung schützen, andernfalls droht eine Klage der EU-Kommission – ein Vertragsverletzungsverfahren läuft bereits. Der Bezirkssportbund hofft dennoch weiter, dass bestimmte Bereiche im FFH-Gebiet nicht als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden und so vom Naturschutzgesetz dauerhaft befreit bleiben. Denn jährlich 50 Segelregatten sowie das regelmäßige Training über den Winter wären gefährdet.Der Bezirkssportbund denkt jetzt über „kurzfristig realisierbare Aktionen“ dagegen nach. Viel Zeit bleibt dafür nicht:  Senatorin Günther will im Frühjahr die Verordnung unterzeichnen.