Der Berliner Senat verfolgt das Ziel, Berlin bis zum Jahr 2050 zu einer klimaneutralen Stadt zu entwickeln und die Kohlendioxidemissionen um mindestens 85 Prozent bezogen auf das Basisjahr 1990 zu reduzieren. Das Berliner Energiewendegesetz  legt dieses Ziel verbindlich fest. Es verpflichtet den Senat, dem Berliner Abgeordnetenhaus ein Programm vorzulegen, das die konkreten Strategien für den Weg zur Klimaneutralität enthält: Das Berliner Energie- und Klimaschutzprogram (BEK).

Donald Trump mag das Klimaschutzabkommen von Paris gekündigt haben. Doch Berlin geht mit gutem Beispiel voran. Das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 verfolgt einen integrierten Ansatz und enthält rund 100 Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz und der Anpassung an die Folgen des Klimawandels, jeweils für den Umsetzungszeitraum bis 2021 und den Entwicklungshorizont 2030. Mit den Maßnahmen in den Handlungsfeldern Energie, Verkehr, Gebäude und Stadtentwicklung, Wirtschaft, private Haushalte und Konsum sollen Kohlendioxidemissionen in der Stadt reduziert werden.
Zentral sind die Einsparung und effiziente Verwendung von Strom, Wärme und Kraftstoffen sowie die verstärkte Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Energien. Im Bereich der Anpassung an die Folgen des Klimawandels finden sich Strategien und Maßnahmen zum Umgang mit den veränderten klimatischen Bedingungen im BEK 2030 wieder.

Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz  Regine Günther: „Die Städte sind weltweit für mehr als 70 Prozent der Emissionen von Treibhausgasen verantwortlich. Berlin soll Modellstadt für erfolgreichen urbanen Klimaschutz werden und über die Stadtgrenzen hinaus Impulse setzen. Klimaneutralität bis 2050 ist für Berlin ein notwendiges und machbares Ziel. Jetzt haben wir die Maßnahmen verabschiedet, wie umgesteuert werden soll.“

Das BEK 2030 ist das zentrale Instrument der Berliner Klimaschutzpolitik. Es wurde durch die Aktualisierung noch einmal gestärkt. Klimapolitik muss ökologisch effektiv, sozial gerecht und ökonomisch effizient sein. Es geht darum, die Kohlenutzung für die Energieerzeugung zu beenden, den Anteil erneuerbarer Energien zu steigern und mit einem attraktiven Nahverkehr und einer deutlich verbesserten Radinfrastruktur für CO2-Einsparungen im Verkehr zu sorgen.
Die Verwaltung wird mit gutem Beispiel vorangehen. Ziel des BEK ist es, die öffentlichen Neu- und Bestandsbauten über die bestehenden Anforderungen hinaus vorbildhaft zu entwickeln und auf einen nachhaltigen Strombezug zu setzen. Investitionen in den Umbau der Energiewirtschaft, in mehr Energieeffizienz und eine urbane Wärmewende sorgen für wirtschaftliches Wachstum und mehr Beschäftigung.

Jetzt kommt es nur darauf an, die hehren Ziele auch umzusetzen. Gegenüber dem Tagesspiegel äußerte sich Grünen-Energieexperte Michael Schäfer: „Ohne Geld bleibt das Klimaschutzprogramm nur Papier“. Im Doppelhaushalt 2016/17 fehlen insgesamt 220 Millionen Euro für die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen. Wir fordern den Senat auf, dem Abgeordnetenhaus darzulegen, wie er das Geld zur Umsetzung des Klimaprogramms jetzt aufbringen will.“ Schließlich habe der SPD-geführte Senat schon mehrfach zum Ende von Legislaturperioden Klimaprogramme beschlossen, die dann nie umgesetzt wurden. Auch die IHK fordert, das Konzept nun wirklich anzugehen, nachdem die Umsetzung fünf Jahre nicht vorangekommen sei.

Informationen zum Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 sind unter http://www.berlin.de/bek abrufbar.