3. Januar 2015 +++Das neue Jahr hat begonnen und mit ihm die Umsetzung vieler guter Vorsätze. Einer davon könnte sein, das eigene Fachwissen über den Wassersport zu verbessern. Und das könnte z.B. für Charterer, die bisher nur mit einem Charterschein in den dafür zugelassenen Gewässern unterwegs waren, einen echten Sportbootführerschein abzulegen. Kurse gibt es genug, Schulen dafür auch – und es macht richtig viel Spaß, sich auf dem Wasser professionell bewegen zu können.

Führerscheine

Die erforderlichen Führerscheine sind abhängig von der Schiffslänge und dem Fahrtgebiet sowie der jeweiligen lokalen Gültigkeit.

  • Sportbootführerschein-Binnen: 
Amtlicher Schein, der zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung auf den Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes mit Ausnahme des Rheins vorgeschrieben ist. Er gilt für Sportfahrzeuge von weniger als 15 m Länge. Auf dem Rhein wird ein Sportbootführerschein-Binnen bereits dann erforderlich, wenn das motorisierte Sportboot mehr als 3,68 kW (5 PS) Nutzleistung hat. Auf den Gewässern der Anlage 2 der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen ist der Sportbootführerschein-Binnen „unter Segel“ bei Sportbooten, die ausschließlich unter Segel betrieben werden, erforderlich. Eine Führerscheinpflicht für Segelsurfer besteht nicht mehr, so dass die Alternative „als Segelsurfbrett“ im Führerscheindokument weggefallen ist.

Der SBF Binnen Segel wird nur auf den in Anlage 2 der SportbootFüV-Bin genannten Binnenwasserstraßen benötigt (Havel-Oder-Wasserstraße, Untere-Havel-Wasserstraße, Spree-Oder-Wasserstraße[4]). Zum 1. Mai 2012 entfiel der Sportbootführerschein Binnen für das Surfbrett ersatzlos. Auf den Binnenschifffahrtstraßen ist zum Führen von Segelsurfbrettern künftig kein Führerschein mehr erforderlich, ebenso die besondere Fahrerlaubnispflicht in Berlin. Außerhalb der genannten Binnenwasserstraßen gibt es in Deutschland für Segelboote ohne Motor keine bundesweit geregelte Führerscheinpflicht. Landesrechtlich geregelte Führerscheinpflichten gibt es – auch außerhalb von Bundeswasserstraßen, etwa auf Binnenseen – zum Beispiel für die Gewässer in Berlin (ab 3 m² Segelfläche)[5] und in Sachsen (ab 6 m² Segelfläche). Für den Bodensee ist für Sportboote ab 12 m² Segelfläche oder mehr als 4,4 kW (6 PS) das Bodenseeschifferpatent D bzw. A vorgeschrieben. Im Übrigen ist es Sache der Eigentümer (z. B. Gemeinde) eines Gewässers, eine Führerscheinpflicht zu erlassen. Außerdem verlangen viele gewerbliche Bootsverleiher die Vorlage des Führerscheins unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung.

  • Sportbootführerschein-See
  Amtlicher Schein, der zum Führen von Sportbooten zu nicht gewerblichen Zwecken mit Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) auf den Seeschifffahrtsstraßen vorgeschrieben ist. Er gilt ohne Längenbegrenzung. Wer führerscheinfrei ein motorisiertes Sportboot bis zu 11,03 kW Nutzleistung führen möchte, muss 16 Jahre alt sein, sofern die Nutzleistung mehr als 3,68 kW (5 PS) beträgt.
  • Sportküstenschifferschein
  Amtlicher empfohlener Schein, der von den Inhabern des Sportbootführerscheins-See erworben werden kann. Der Schein gilt für die Küstengewässer bis zu 12 Seemeilen Abstand vom Festland. Dieser Schein kann für Yachten mit Antriebsmaschine oder für Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden. Er ist vorgeschrieben bei gewerbsmäßigem Führen eines Sportbootes nach den Vorgaben der See-Sportbootverordnung.
  • Sportseeschifferschein  
Amtlicher empfohlener Schein, der von Personen erworben werden kann, die Inhaber eines Sportbootführerscheins-See sind und die Anforderungen des § 6 Absatz 2 Sportseeschifferscheinverordnung erfüllen. Der Schein gilt auf den küstennahen Seegewässern (Gewässern aller Meere bis zu 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste sowie für die gesamte Ost- und Nordsee, den Ärmelkanal, den Bristolkanal, die Irische und Schottische See, das Mittelmeer und das Schwarze Meer). Der Schein kann für Yachten mit Antriebsmaschine oder für Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden. Er ist vorgeschrieben bei gewerbsmäßigem Führen eines Sportbootes nach den Vorgaben der See-Sportbootverordnung.
  • Sporthochseeschifferschein
  Amtlicher empfohlener Schein, der von Inhabern des Sportseeschifferscheins mit entsprechenden Seemeilennachweis gemäß § 6 Absatz 3 Sportseeschifferscheinverordnung erworben werden kann. Der Schein gilt in der weltweiten Fahrt und kann für Yachten mit Antriebsmaschine oder für Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden. Er ist vorgeschrieben bei gewerbsmäßigem Führen eines Sportbootes nach den Vorgaben der See-Sportbootverordnung.

Mit der Zulassung zur Prüfung, der Prüfabnahme sowie der Erteilung der obigen Befähigungsnachweise sind die beiden Verbände Deutscher Motoryachtverband e.V. (DMYV) und Deutscher Segler-Verband e.V. (DSV) durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) beauftragt worden.

Die Fragen- und Antwortenkataloge zu den amtlichen Sportbootführerscheinen-Binnen und -See bzw. zum Sportküstenschifferschein befinden sich unter www.elwis.de in der Rubrik Freizeitschifffahrt und stehen dort als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.